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   LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2013 - 15 Sa 1555/13   

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https://dejure.org/2013,42180
LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2013 - 15 Sa 1555/13 (https://dejure.org/2013,42180)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2013 - 15 Sa 1555/13 (https://dejure.org/2013,42180)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 15 Sa 1555/13 (https://dejure.org/2013,42180)
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  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2013 - 15 Sa 1555/13
    3.1 Verstößt eine vergünstigende Norm in unzulässiger Weise gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dann haben die benachteiligten Personen einen Anspruch auf die Vergünstigung, wenn der Normgeber nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung tragen kann oder wenn anzunehmen ist, dass er bei Beachtung des Gleichheitssatzes alle zu berücksichtigenden Personen in die Vergünstigung einbezogen hätte (BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 20).

    Eine nachhaltige Erweiterung des Dotierungs- oder Kostenrahmen kann allerdings eine Anpassung "nach oben" verhindern (BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 34).

    Dies war jedenfalls für die Zeit vor dem 1. April 2010 nicht der Fall (BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09 - NZA 2012, 161 Rn. 26).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12

    Lebensalterstufen im BAT - unzulässige Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2013 - 15 Sa 1555/13
    Das Tarifvertragssystem des TV-L ist jedoch ein ersetzender Tarifvertrag (LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12 - juris).

    Der Beklagten stand es jederzeit frei, einer Koalition fern zu bleiben oder einen Haustarifvertrag abzuschließen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2003 - 3 Sa 1060/12 - Rn. 53).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2012 - 25 Sa 1147/12

    Auslegung eines Änderungsvertrages - Neuvertrag - Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2013 - 15 Sa 1555/13
    Zwar dürfte viel dafür sprechen, dass dieser Änderungsvertrag im Sinne der Rechtsprechung des BAG ein "Neuvertrag" ist mit der Folge, dass § 2 des ursprünglichen Arbeitsvertrages vom 1. September 1993 als dynamische Klausel wieder auflebt (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2012 - 25 Sa 1147/12 - juris, Rn. 33 ff.).
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